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06.02.01.03 (Sachsen,Thüringen) Anfertigen von einfachen technischen Zeichnungen und/oder Fertigungsunterlagen

Laufende Nr
318
SYS_1
06
SYS_2
06.02
SYS_3
06.02.01
SYS_4
06.02.01.03
ORGEINHEIT
Entwicklung
UNB
Forschung und Entwicklung
AUFGFAM
Konstruktion
ERAAA
Anfertigen von einfachen technischen Zeichnungen und/oder Fertigungsunterlagen
Tarifgebiet
Sachsen,Thüringen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
E 4
SAH

EA

Maßstabs- und fertigungsgerechtes Zeichnen von Einzelteilen aus Zusammenbau- und Anordnungszeichnungen, Maßtabellen oder Schaltplänen; Ansichten, Schnitte, Abwicklungen, einfache Durchdringungen und Projektionen, etc. erstellen, Detailpunkte zeichnen; Tabellen, zeichnerische Darstellungen, Diagramme anhand von Vorlagen, Zahlenangaben in übersichtlicher Form darstellen; Technische Listen nach Vorgaben und Nummernsystem zusammenstellen, Nummernsystem ergänzen; Zeichnungen, Listen, Schriftstücke etc. vervielfältigen und weiterleiten.

BBG

Es ist eine mindestens 2-jährige fachspezifische Berufsausbildung (z.B. Teilzeichner-/in) erforderlich.