06.02.01.03 (Sachsen,Thüringen) Anfertigen von einfachen technischen Zeichnungen und/oder Fertigungsunterlagen
- Laufende Nr
- 318
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.02
- SYS_3
- 06.02.01
- SYS_4
- 06.02.01.03
- ORGEINHEIT
- Entwicklung
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Konstruktion
- ERAAA
- Anfertigen von einfachen technischen Zeichnungen und/oder Fertigungsunterlagen
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 4
- SAH
EA
Maßstabs- und fertigungsgerechtes Zeichnen von Einzelteilen aus Zusammenbau- und Anordnungszeichnungen, Maßtabellen oder Schaltplänen; Ansichten, Schnitte, Abwicklungen, einfache Durchdringungen und Projektionen, etc. erstellen, Detailpunkte zeichnen; Tabellen, zeichnerische Darstellungen, Diagramme anhand von Vorlagen, Zahlenangaben in übersichtlicher Form darstellen; Technische Listen nach Vorgaben und Nummernsystem zusammenstellen, Nummernsystem ergänzen; Zeichnungen, Listen, Schriftstücke etc. vervielfältigen und weiterleiten.
BBG
Es ist eine mindestens 2-jährige fachspezifische Berufsausbildung (z.B. Teilzeichner-/in) erforderlich.